Wir machen
Eigentümer glücklich

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Unsere Aufgaben

Es gibt je nach Art des einzelnen Objektes und der Struktur der Eigentümer mehrere Möglichkeiten, Haus- und Grundbesitz zu verwalten, die nachstehend nur kurz erläutert werden:

WEG

  • Hausverwaltung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (gemeinschaftliches Eigentum).

SEV

  • Sondereigentumsverwaltung einzelner Eigentumswohnungen.

WGV

  • Sondereigentumsverwaltung einzelner Eigentumswohnungen, deren Nutzung an einen Mietgaranten abgetreten ist.

MOV

  • Mietobjektverwaltung, d. h. die Verwaltung gesamter Anwesen, die sich im Eigentum einzelner Personen(gruppen) befinden..

FOG

  • Fondsgeschäftsführung, d. h. die Ausübung der Geschäftsführung von Gesellschaften, deren Geschäftsgegenstand der Besitz bzw. die Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien darstellt, z. B. Immobilienfonds, Mietpool usw.

Entsprechend der Individualität der einzelnen Immobilien und der unterschiedlichen Eigentümerstrukturen sind die Anforderungen an die Verwaltung von Objekt zu Objekt und die Art der Verwaltungstätigkeit verschieden.

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Unsere Leistungsbausteine

Jedes Objekt ist anders und jeder Kunde hat andere Bedürfnisse. Daher erstellen wir immer ein Angebot mit abgestimmten Leistungsbausteinen für die individuellen Anforderungen Ihres Objektes.

Wir sind spezialisiert auf die Verwaltung größerer Wohnanlagen und Gewerbeanwesen. Neben der Verwaltung von reinen Mietobjekten bieten wir die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an, und übernehmen auf Wunsch auch die Verantwortung für Ihr Sondereigentum (SEV).

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Laufende Gechäftsführung

Vertretung der Eigentümer

...nach innen und außen bei Zustellungen, Abgaben und Entgegennahmen von Willenserklärungen, z. B. Geltendmachung von Ansprüchen, Abschlüssen von Miet-, Kauf-, Dienst- und Werkverträgen, Wahrnehmung von Fristen, Durchführung der Protokollbeschlüsse, Aufrechter- haltung, der Gemeinschaftsordnung, Veräußerungsbestimmungen usw.

Sicherstellung des laufenden Betriebes

Sicherung des Energiebezuges und der laufenden Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Müll, Antennensignal usw.)

Überprüfung, ggf. Abschluss von technischen Wartungsverträgen

Überwachen des eventuell notwendigen Hausbetreuungs- und Reinigungspersonals, ggf. Kündigungen bzw. Neueinstellungen

Ausübung der Dienstherrschaft (Motivation, Kontrolle)

Beachtung öffentlicher Vorschriften.

Regelmäßiger Informationsaustausch mit dem Verwaltungsbeirat bzw. den Ansprechpartnern auf Eigentümerseite, dem Hausmeister und den Bewohnern/Nutzern durch Abfassen von Berichten, Rundschreiben, Aushängen oder Übersendung von Kopien des laufenden Schriftverkehrs.

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Präsenz auf dem Grundstück

Begehung zur Feststellung und Fortschreibung des Zustandes der Bauteile, Aggregate usw.,

Sprechstunden für die Bewohner/Nutzer.

Veranlassung der notw. Wartungs- und Reparaturarbeiten, Angebotseinholung und -vergleich, Abnahme, Rechnungsprüfung usw.

Führung und Pflege der Verwaltungsakten

Eigentümerwechsel (WEG), Mieterwechsel (MV), allgemeine Registratur, technische Daten und Informationen, Archiv usw.

Erstellen des jährlichen Wirtschaftsplanes und längerfristiger Investitionspläne.

Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen

WEG, Mietpools, Fonds usw.

als beschlussfassendes Organ, Versand der Protokolle an alle Eigentümer, Durchführung der gefassten Beschlüsse.

Die Durchführung von Mieterwechsel/Abnahme der Wohnung

Geltendmachung der Ansprüche gegen Mieter, Akquisition neuer Mieter, Übergabe der Wohnung (Mietvertrag).

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Buchführung und Abrechnung

Anlage und Fortschreibung der Eigentümerkonten (bei WEG und Fonds),Mieterkonten (bei Mietverwaltung) und Sachkonten (Stammdaten), Aufbewahrung der Bank- und Buchhaltungsunterlagen.

Hausgeldinkasso (WEG), Mietinkasso (MV), Lastschrifteinzugs- und Mahnverfahren, Veranlassung der gerichtlichen Beitreibung.

Zahlungsverkehr, Einzug sonstiger Einnahmen, Lohnbuchhaltung.

Zinsgünstige Anlage vorübergehender Liquiditätsüberschüsse und der Rücklagen, Kontenpflege, laufende Liquiditäts- und Aufgabenkontrolle.

Veranlassung von Verbrauchsmessungen in den Wohnungen bzw. Gewerbeobjekten einleiten.

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Jährliche Erstellung des Einzel- und Gesamtwirtschaftsplanes.

Jährliche Erstellung der Verwaltungsabrechnung einschließlich der Einzel Abrechnungen für jede Wohnung und ausführliche Erläuterungen nebst einem Status der Gemeinschaftskosten, der Geldanlagen usw.

Zusammenstellung der gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben für die einheitliche und gesonderte Gewinnermittlung (Mietpools, Fonds) bzw. für die steuerliche Abrechnung eines Einzel-Eigentümers.

Abrechnung der Mietnebenkosten mit den Mietern (MV).

Neuberechnung der Miete. Durchführung der Mieterhöhungen (MV).

Wir arbeiten mit der Hausverwaltungssoftware "PowerHaus" von CSI Stuttgart.

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