Unzufrieden mit Ihrer aktuellen Hausverwaltung? Fehlerhafte Abrechnungen, schlechte Erreichbarkeit oder intransparente Kosten sind gute Gründe für einen Wechsel – und der ist einfacher, als viele denken. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen den kompletten Ablauf in fünf Schritten, welche Fristen gelten und stellt Ihnen ein kostenloses Musterschreiben zum Kopieren und Ausdrucken bereit.
Wann sollten Sie die Hausverwaltung wechseln?
Ein Wechsel ist sinnvoll, wenn sich Probleme häufen. Typische Warnsignale sind:
- Wiederholt fehlerhafte oder verspätete Jahresabrechnungen
- Schlechte Erreichbarkeit und unbeantwortete Anfragen
- Intransparente Kosten und unklare Zusatzgebühren
- Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden nicht umgesetzt
- Sie zahlen deutlich mehr als vergleichbare Gemeinschaften
Kann man den Verwalter einfach so wechseln?
Bei der WEG-Verwaltung lautet die klare Antwort: ja. Seit der WEG-Reform (WEMoG) im Dezember 2020 kann der Verwalter nach § 26 Abs. 3 WEG jederzeit per einfachem Mehrheitsbeschluss abberufen werden – ein „wichtiger Grund" ist nicht mehr erforderlich. Der zugrunde liegende Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Bei der Miet- oder SEV-Verwaltung (einzelner Eigentümer als Auftraggeber) richtet sich die Kündigung nach den im Verwaltervertrag vereinbarten Fristen. Prüfen Sie hier zuerst Ihren Vertrag.
Hausverwaltung wechseln in 5 Schritten
1. Vertrag & Fristen prüfen
Schauen Sie in den bestehenden Verwaltervertrag: Wann läuft die Bestellung aus, welche Fristen sind vereinbart? Bei einer WEG ist das dank der freien Abberufbarkeit meist unkritisch – bei Miet-/SEV-Verwaltung entscheidend.
2. Neue Verwaltung auswählen
Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis pro Einheit, sondern vor allem den enthaltenen Leistungsumfang. Achten Sie auf lokale Präsenz, Erreichbarkeit, digitale Prozesse und Referenzen. Erst wenn die neue Verwaltung feststeht, sollten Sie den alten Vertrag beenden – so entsteht keine Lücke.
3. Beschluss in der Eigentümerversammlung (WEG)
In der WEG werden Abberufung des alten und Bestellung des neuen Verwalters per einfachem Mehrheitsbeschluss gefasst. Setzen Sie beide Punkte auf die Tagesordnung der (ggf. außerordentlichen) Eigentümerversammlung. Der Verwaltungsbeirat kann die Einladung anstoßen.
4. Alten Verwalter schriftlich informieren
Teilen Sie dem bisherigen Verwalter die Abberufung bzw. Kündigung schriftlich mit und fordern Sie die Herausgabe aller Unterlagen. Genau dafür finden Sie unten das fertige Musterschreiben.
5. Aktenübergabe & Übergang
Der alte Verwalter ist zur Herausgabe von Unterlagen, Konten und Verträgen verpflichtet. Eine gute neue Verwaltung organisiert die komplette Aktenübernahme selbst – bei RPS übernehmen wir genau das für Sie.
Musterschreiben: Kündigung / Abberufung der Hausverwaltung
Kopieren Sie die Vorlage, ersetzen Sie die markierten Platzhalter und passen Sie den Text an Ihre Situation an. Für die WEG unterschreibt in der Regel der Verwaltungsbeirat auf Grundlage des Beschlusses.
Hinweis: Dieses Musterschreiben ist eine allgemeine Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Prüfung durch einen Fachanwalt für WEG-Recht.
Sie möchten zu RPS wechseln?
Wir übernehmen den kompletten Wechsel für Sie – von der Beschlussvorlage bis zur Aktenübernahme vom Vorverwalter. Über 65 Jahre Erfahrung, digitales Portal und persönliche Erreichbarkeit (Mo–Fr 8–18 Uhr) in Berlin & Brandenburg.
Kostenloses Wechsel-Angebot einholenFazit
Der Wechsel der Hausverwaltung ist heute unkomplizierter denn je – besonders für WEGs, die ihren Verwalter jederzeit abberufen können. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: erst die neue Verwaltung auswählen, dann beschließen und kündigen. Mit einer Verwaltung, die die Aktenübernahme selbst organisiert, verläuft der Übergang für Sie nahezu aufwandsfrei.
Verwandte Beiträge: Hausverwaltung Berlin finden → · Die WEG-Jahresabrechnung verständlich gelesen →